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   VG Sigmaringen, 02.02.2011 - 6 K 1744/10   

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VG Sigmaringen, 02.02.2011 - 6 K 1744/10 (https://dejure.org/2011,18932)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 02.02.2011 - 6 K 1744/10 (https://dejure.org/2011,18932)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 02. Februar 2011 - 6 K 1744/10 (https://dejure.org/2011,18932)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Unbefestigte Abstellfläche für PKW; Bauverbot nach Württ.BauO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung zur Nutzung eines Teils einer Grundstücksgartenfläche als Abstellfläche für ein Kraftfahrzeug; Unterfallen einer unbefestigten Abstellfläche für ein Kraftfahrzeug auf Rasengrund unter den Begriff der "Bauten"

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.1982 - 8 S 7/82

    Nichtüberdachte Stellplätze in Vorgärten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.02.2011 - 6 K 1744/10
    Der VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 01.06.1982 - 8 S 7/82 -) führt zu dieser Vorschrift - im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Anlage von vier befestigten Stellplätzen - aus:.

    Während der übrigen Zeit bleibt sie ungenutzt und stellt sich als - weiterhin begrünter - Teil der gestalteten, aber nicht überbauten Grundstücksfläche dar (zur - bejahten - Einbettung von mehreren befestigten Stellplätzen in ein besonders geschütztes gärtnerisch gestaltetes Wohnklima vgl. wiederum VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.06.1982 - 8 S 7/82 -).

  • OVG Hamburg, 19.04.2001 - 2 Bf 14/97
    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.02.2011 - 6 K 1744/10
    Selbst wenn man die Regelung in § 12 Abs. 1 RGaO zu Einstellplätzen ohne Schutzdach als "unbebauten Flächen" womöglich nur auf Bestimmungen über das Maß der baulichen Nutzung beziehen wollte, die die rechnerische Komponente der Ausnutzung von Flächen betreffen (so - entgegen der zitierten Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg - OVG Hamburg, Urteil vom 19.04.2001 - 2 Bf 14/97 -), zeigt sich darin indiziell vor dem Hintergrund der übrigen dargestellten Regelungen der RGaO zumindest eine planerische Bewertung der städtebaulichen Qualität von offenen Einstellplätzen ("unbebaute ... Flächen", § 1 Abs. 1 RGaO) nach damaligem Verständnis.

    Der unbefestigten Abstellfläche fehlt es, ebenso wie (sogar) gepflasterten Zufahrten durch den Bauverbotsstreifen hin zu Garagen oder Stellplätzen im Baufenster oder befestigten Zuwegungen zu Hauseingängen (vgl. dazu OVG Hamburg, Urteil vom 15.06.2000 - 2 Bf 15/97 -, BauR 2000, 1842; Urteil vom 19.04.2001 - 2 Bf 14/97 -), an bodenrechtlicher Relevanz (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.11.1978 - III 1988/78 -, a.a.O., wo ein nicht unter § 29 BauGB fallender unbefestigter Stellplatz ohne eine Entscheidung nach § 23 Abs. 5 BauNVO für zulässig erachtet wird).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1983 - 5 S 933/83

    Zur Zulässigkeit der Nutzungsänderung eines im Bauverbot genehmigten Vorhabens;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.02.2011 - 6 K 1744/10
    Dem steht auch nicht der in diesem Zusammenhang durch Auslegung zu ermittelnde Sinn der betreffenden Bestimmung des Ortsbauplans entgegen (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.10.1983 - 5 S 933/83 -, BauR 1984, 52).

    Anliegen des Plangebers war es offenkundig, "weitere schöne Wohngebiete" zu schaffen (vgl. das Schreiben des Stadtplanungsamts der Beklagten vom 19.11.1951, AS 39 der Planungsakten) und aus allgemeinen städtebaulichen und ortsgestalterischen Gründen Freiflächen zu schaffen (vgl. dazu in ähnlichem Zusammenhang VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.10.1983 - 5 S 933/83 -, BauR 1984, 52).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1994 - 8 S 585/94

    Nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen - Unerheblichkeit der unterirdischen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.02.2011 - 6 K 1744/10
    Die erwünschten Freiflächen werden - anders als bei aus Baustoffen hergestellten baulichen Nebenanlagen (wie etwa dem auf dem Nachbargrundstück vorhandenen Schuppen) - nicht in ihrer Weiträumigkeit beeinflusst (vgl. zu einer "Unterbauung" in einer Bauverbotsfläche VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.03.1994 - 8 S 585/94 -).
  • OVG Hamburg, 30.04.2008 - 2 Bf 133/03

    Zur Fortgeltung planungsrechtlicher Bestimmungen der Reichsgaragenordnung - Zur

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.02.2011 - 6 K 1744/10
    Dazu gehören hier auch die bauplanungsrechtlichen Vorschriften der Reichsgaragenordnung vom 17.02.1939 (RGBl. I, S. 219, mit nachfolgenden Änderungen), die im Einleitungssatz der Anbauvorschriften vom 02.10.1953 ausdrücklich in Bezug genommen werden und deren Geltung sich auch aus dem Umstand ergibt, dass sie der Plan z.B. durch die Festsetzung von Sammelgaragen andernorts zu seinem Inhalt machen will (vgl. dazu OVG Hamburg, Urteil vom 30.04.2008 - 2 Bf 133/03 -, ZfBR 2009, 160).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1993 - 8 S 287/92

    Überprüfung einer Stellplatzbeschränkungssatzung - Sachverhaltsaufklärung durch

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.02.2011 - 6 K 1744/10
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung ist insoweit zunächst, dass das auf die Württ. BauO gestützte Bauverbot nicht notwendigerweise einem Bauverbot heutigen Rechts entspricht, sondern mit dem Inhalt übergeleitet worden ist, den der Plangeber ihm damals beigemessen hat, und dass nicht nur der Ortsbauplan bzw. die darin enthaltenen Bestimmungen selbst übergeleitet worden sind, sondern auch die sie ergänzenden damaligen baurechtlichen Vorschriften, die den Festsetzungsinhalt mitbestimmen (vgl. Bielenberg / Söfker, a.a.O., Rn 87 und 89; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.02.1993 - 8 S 287/92 -, NVwZ 1994, 700).
  • VG Freiburg, 26.04.2005 - 4 K 51/03

    Bauflucht nach dem Badischen Ortsstraßengesetz als übergeleitete

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.02.2011 - 6 K 1744/10
    Der Gartencharakter in den Bauverbotsflächen wird - anders als etwa bei der Anlage eines gepflasterten Stellplatzes - in keiner Weise durch mit dem Vorhaben verbundene Baumaßnahmen beeinträchtigt, da solche nicht beabsichtigt und erforderlich sind, vielmehr die Rasenfläche erhalten werden soll; dass auch die bestimmungsgemäße Nutzung der dafür ins Auge gefassten Fläche für das regelmäßige Abstellen eines Kraftfahrzeugs und deren Auswirkungen insoweit zu berücksichtigen ist (VG Freiburg, Urteil vom 26.04.2005 - 4 K 51/03 -), ändert daran nichts.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2006 - 8 S 361/06

    Bauverbot und Nutzungsänderung; Befreiungen; Grundzüge der Planung;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.02.2011 - 6 K 1744/10
    Derartige städtebauliche Ziele eines Bauverbots können je nach Art und Intensität der beabsichtigten Nutzung unterschiedlich stark beeinträchtigt werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.11.2006 - 8 S 361/06 -, VBlBW 2007, 265).
  • OVG Hamburg, 31.03.1994 - Bf II 114/91

    Stellplatz im Vorgarten; Beeinträchtigung der Gartengestaltung;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.02.2011 - 6 K 1744/10
    Die Begriffsdefinitionen in § 1 RGaO unterscheiden ausdrücklich zwischen "Einstellplätzen" als "unbebaute[n] oder mit Schutzdächern versehene[n] Flächen" zum Einstellen von Kraftfahrzeugen (Abs. 1) und "Garagen" (Abs. 2), wobei unter "Stellplätzen" nach § 1 Abs. 6 RGaO die Standfläche eines einzelnen Kraftfahrzeugs auf dem Einstellplatz oder in der Garage verstanden wird (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 31.03.1994 - Bf II 114/91 -, BRS 56 Nr. 122).
  • OVG Hamburg, 15.06.2000 - 2 Bf 15/97

    Herstellung einer befestigten Fläche als Garagenzufahrt bei Erhaltungspflicht für

    Auszug aus VG Sigmaringen, 02.02.2011 - 6 K 1744/10
    Der unbefestigten Abstellfläche fehlt es, ebenso wie (sogar) gepflasterten Zufahrten durch den Bauverbotsstreifen hin zu Garagen oder Stellplätzen im Baufenster oder befestigten Zuwegungen zu Hauseingängen (vgl. dazu OVG Hamburg, Urteil vom 15.06.2000 - 2 Bf 15/97 -, BauR 2000, 1842; Urteil vom 19.04.2001 - 2 Bf 14/97 -), an bodenrechtlicher Relevanz (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.11.1978 - III 1988/78 -, a.a.O., wo ein nicht unter § 29 BauGB fallender unbefestigter Stellplatz ohne eine Entscheidung nach § 23 Abs. 5 BauNVO für zulässig erachtet wird).
  • BGH, 27.11.1963 - V ZR 201/61

    Reichsgaragenordnung als Schutzgesetz

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